15 Natürlich aus St. Ingbert. Dem Tor zur Biosphärenregion. März 2026 Natürlich für St. Ingbert. Schäden bei Wohnungsübergabe: Was tun? Selbst langjährige problemlose Mietverhältnisse enden häufig im Streit, wenn bei der Rückgabe der Mietwohnung Schäden festgestellt werden oder wenn die Renovierung nicht so ausgeführt wurde wie vereinbart. Vermieter stehen regelmäßig vor Fragen, wie sie den oftmals heikelsten Termin eines Mietverhältnisses vorbereiten können, um Streitigkeiten möglichst zu vermeiden, und wie Ansprüche durchgesetzt werden können, wenn am Rückgabetag tatsächlich Schäden oder Mängel festgestellt werden. Auch mit der Frage nach der Mietkaution werden Vermieter am Rückgabetag häufig konfrontiert. Antworten auf diese und ähnliche Fragen liefert Rechtsanwalt Joachim Hahn,Vorsitzender von Haus und Grund St. Ingbert, am 30.03.2026 um 19.00 Uhr im Nebenraum der Gaststätte MÜ1 (ehem. Bergmannsheim), Neue Bahnhofstraße 15, St. Ingbert. Zu dieser Informationsveranstaltung sind Mitglieder und (noch) Nichtmitglieder eingeladen. Haus und Grund St. Ingbert e.V. freut sich auf Ihren Besuch und bittet möglichst um Voranmeldung telefonisch unter der Nummer 06894/6522 oder per E-Mail an hausundgrund-st.ingbert@t-online.de oder persönlich in der Geschäftsstelle Kaiserstr. 37, St. Ingbert. Wohnen in Gastfamilien für Menschen mit Behinderung Das Gastfamilienprojekt für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung ist ein überregionales Angebot das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2017 erstmals eingeführt wurde. Das Wohnen in einer Gastfamilie stellt für einen Menschen mit Handicap eine echte Alternative zur stationären Einrichtung dar. Der Gast lebt zusammen mit der Familie in einem Haushalt und bekommt so die Chance eines selbstbestimmten Lebens mit familiärem Anschluss. Zu einer Gastfamilie können somit sowohl Einzelpersonen, Geschwister,Verwandte zweiten Grades oder Freunde eines Menschen mit Behinderung werden. VORSTELLUNG UNSERES PROJEKTS Die Familien erhalten für ihr Engagement finanzielle Unterstützung vom Landesamt für Soziales in Form eines Betreuungsgeldes. Des Weiteren zahlt der örtliche Träger der Sozialhilfe bei geringem Einkommen des Gastes die Kosten der Unterkunft und einen Anteil zu den Lebenshaltungskosten an die Gastfamilie. Für das Jahr 2026 gelten folgende Richtlinien: – Betreuungsgeld in Höhe von 835,95 € – Lebensunterhaltskosten in Höhe von 337,80 € – Kosten der Unterkunft in Höhe von 333,60 € Ansprechpartnerin: Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Heike Schneider Tel.: 0162/4163073 E-Mail: heike.schneider@gps-srp.de www.gps-rps.de/gastfamilien GASTFAMILIEN GESUCHT Wir suchen Familien, Paare, Alleinerziehende und Einzelpersonen die sich vorstellen können, einen Menschen mit Behinderung bei sich aufzunehmen. Wir beraten, informieren und unterstützen die Gastfamilien und die Gäste umfassend. KONTAKT: Heike Schneider Christine Becker Tel. 0681 309804-0 gastfamilien@gps-srp.de Mehr Infos online:
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