Rundschau St. Ingbert

23 Natürlich aus St. Ingbert. Dem Tor zur Biosphärenregion. Mai 2024 Natürlich für St. Ingbert. bot der Evangelischen KirchengemeindeMittagstisch in der Begegnungsstätte in Hassel. Kosten: 8,00 Euro für ein Hauptgericht und ein Dessert. Anmeldung nur über das Pfarrbüro bis freitags vor dem Termin: 06894- 5609. 08. / 22. Mai 2024, 10 Uhr: „Mobil im Alter“ – Bewegungsgruppe, Altenbegegnungsstätte,Am Markt 6 in St. Ingbert. 10. Mai 2024, 12 Uhr, Ausflug und Mittagessen im Gräfinthaler Hof – Treffpunkt vor Ort, Kosten: Aktuelles Tagesangebot. 13. Mai 2024, 12 Uhr: „Gemeinsam schmeckt es besser“. Mittagstisch im Bruder Konrad Haus, Kosten: 9 Euro für ein Tellergericht. 16. Mai 2024, 15.00 Uhr, Spielenachmittag mit Karten- Brett- und Würfelspielen für Senioren, Jugendliche und Kinder in der Cafeteria im Bruder-Konrad-Haus bei Kaffee und Kuchen; in Zusammenarbeit mit der AM- Realschule und dem Rotary Club St. Ingbert. 23. Mai 2024, 14.30 Uhr, Achtsamkeit für Senioren: Mit Achtsamkeit gut für DER ERBSCHAFTSTIPP von RA Hans-Robert Ilting, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Heikel: Das Testament zugunsten des Berufsbetreuers Nicht selten werden insbesondere hilfsbedürftigen alten Menschen sogenannte Berufsbetreuer zur Seite gestellt, welche deren Geschicke besorgen sollen. Und nicht selten entwickelt sich ein Vertrauensverhältnis, welches in die Einsetzung des Betreuers als Erbe mündet. Diese Situation ist missbrauchsanfällig, weshalb der Gesetzgeber im Jahr 2023 mit § 30 des Betreuungsorganisationsgesetzes unter anderem ein grundsätzliches Verbot der Annahme von „Zuwendungen im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen“ angeordnet hat. Bedeutet dies nun, dass ein entsprechendes Testament nichtig ist und der Berufsbetreuer doch nichts erbt? Keineswegs, meint das Oberlandesgericht Nürnberg in einer Entscheidung vom 19.07.2023 ( 15 Wx 988/23): Der Berufsbetreuer ist zwar verpflichtet, die Erbschaft auszuschlagen, ansonsten er gegen seine Berufspflichten verstößt und mit entsprechenden Sanktionen zu rechnen hat. Tut er dies allerdings nicht und nimmt das Erbe an, ist dieser Erwerb rechtsgültig, denn das Testament ist nicht etwa wegen sogenannter Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB oder auch wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Normen gem. § 134 BGB nichtig. Denn dem steht die verfassungsmäßig garantierte Testierfreiheit des Erblassers entgegen. Andere gerichtlich zur Betreuung eingesetzte Personen sind von dieser Vorschrift allerdings nicht betroffen. Noch schlechter als Berufsbetreuer schneiden allerdings Mitarbeiter von Heimen ab. Eine letztwillige Verfügung zu deren Gunsten ist aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung in den Heimgesetzen tatsächlich nichtig. Diese Differenzierung zeigt, dass gerade auch bei der Testamentsgestaltung in einer solchen Situation neutrale Beratung Not tut. sich sorgen und die Lebensqualität erhöhen Achtsamkeit ist eine innere Haltung, sie erlaubt uns das Hier und Jetzt bewusst zu erleben, mit allen Sinnen. Altenbegegnungsstätte,Am Markt 6 in St. Ingbert. 27. Mai 2024, 12 Uhr, „Gemeinsam schmeckt es besser“: Mittagstisch im Alfa Hotel in Sengscheid. Kosten: 14,00 Euro für ein Tellergericht. Hinweis: Vegetarischeres Essen ist an allen Terminen nach Vorbestellung möglich! Anmeldungen: Elke Müller, Im Seniorenzentrum, Bruder-Konrad-Haus, Karl-August-Woll-Str. 40, 66386 St. Ingbert, Mail: elke.mueller@lvsaarland.awo.org Telefon: 06894 983 199 AWO ORTSVEREIN ST. INGBERT MITTE E.V. Der nächste Kaffeenachmittag der Arbeiterwohlfahrt St. Ingbert findet am 16. Mai.2024 ab 15.00 Uhr in der Stadionklause, Spieser Landstraße in St. Ingbert statt. Nach Kaffee und Kuchen wird noch ein Imbiss angeboten. Jeder ist herzlich willkommen.

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