Rundschau St. Ingbert

DIE RUNDSCHAU – März 2023 30 Wer kann eine Stieleiche von einer Roteiche unterscheiden? Oder einen Spitzahorn von einem Bergahorn? Vielen Menschen sind die Namen und Eigenschaften unserer heimischen Bäume wohl bekannt. Andere freuen sich über neue Erkenntnisse und Informationen zu den teils viele Jahrzehnte alten Riesen, die den Park mitten in St. Ingbert schmücken. Neben Winterlinde, Hemlocktanne, Waldkiefer, Weide und Sumpfzypresse und anderen findet sich zum Beispiel auch der Götterbaum. Die Namen zu diesen Bäumen wurden nun zusammen mit kurzen, interessanten Informationen in einem Baumlehrpfad veröffentlicht. Ideengeber zur Wiederbelebung des alten Baumlehrpfades war Nachhaltigkeitsbeauftragter Claus Günther: „Die Schilder an den Bäumen sind umweltpädagogisch wertvoll, die Beschreibungen sind wirklich gelungen. Ich hoffe, dass sie für alle Spaziergänger und Parkbesucher spannend sind, egal ob beim gezielten Suchen oder zufälligen Vorbeigehen.“ Park bietet Vielzahl unterschiedlicher Arten Für die Umsetzung der Idee waren Katrin Gödtel (Abteilung Stadtgrün) und Andreas Lupp (Baubetriebshof) zuständig. Sie haben geeignete Bäume ausgesucht, die Informationen zusammengestellt und einen Schildermacher gesucht. Weitere Schilder auf Vorrat sind bereits gefertigt. „Nach und nach werden wir noch weitere Bäume in den Lehrpfad aufnehmen, denn der Park bietet wirklich eine Vielzahl unterschiedlicher Arten“, erzählte Katrin Gödtel. Die Höhe der Pfeiler wurde so gewählt, dass die Schilder auch für Kinder gut lesbar sind. Für die Idee und Mühe dankte Oberbürgermeister Dr. Ulli Meyer, der zusammen mit Ortsvorsteherin Irene Kaiser und der Beigeordnetem Albrecht Hauck zur Eröffnung des Baumlehrpfads kam. „Unser Park wurde in den 60er Jahren angelegt. Die Vielfalt der Pflanzenarten ist beeindruckend. Ein Baum ist tief verwurzelt in seiner Umgebung und seine Blätter sorgen stetig für reine Luft. Deshalb verbinden wir ihn auch mit Heimat und Leben. Ich freue mich, dass der Baumlehrpfad genau diese Geschichte erzählt“, freute sich Meyer. Schilder stehen hinter dem Parkeingang hinter dem alten Stadtbad in der Nähe des Spielplatzes Gemeinsam brachten die Bürgervertreter ein Schild am vielleicht imposantesten Baum des Parks an: dem Riesenmammutbaum. Mit seinen etwa 60 Jahren und 25 Metern steckt er noch in den Kinderschuhen, denn Bäume seiner Art werden bis zu 2.500 Jahre alt und 60 Meter hoch. „Ein Kleinod mitten in unserer Stadt“, äußerte Albrecht Hauck. „Es ist schön, dass man nun nicht mehr so achtlos daran vorbeigeht.“ Die Schilder stehen zum Großteil kurz hinter dem Parkeingang hinter dem alten Stadtbad in der Nähe des Spielplatzes, „da wird das eine oder andere Kind mit seinen Eltern oder Großeltern sicher genauer hinschauen“, fuhr Hauck fort. Irene Kaiser hatte sogar einen Wunsch: „Eigentlich hatte ich gehofft, dass die Schilder langlebig sind und viele Menschen Freude daran haben. Aber leider wurden wir mal wieder eines Besseren belehrt.“ Damit verwies sie darauf, dass das erste Schild bereits eine gute Stunde nach der Aufstellung zerstört wurde. Nicht nur eine Schandtat, sondern sogar eine echte Straftat! Vandalismus wird verfolgt und bestraft. NEUER BAUMLEHRPFAD IN GUSTAV-CLAUSS-ANLAGE (V.l.n.r.) Katrin Gödtel, Andreas Lupp (beide Stadt St. Ingbert), der Nachhaltigkeitsbeauftragte Claus Günther, Ortsvorsteherin Irene Kaiser, Oberbürgermeister Dr. Ulli Meyer und der Beigeordnete Albrecht Hauck vor dem Riesenmammutbaum, der ebenfalls Teil des neuen Baumlehrpfades in der Gustav-Clauss-Anlage ist. Foto: Giusi Faragone DER ERBSCHAFTSTIPP von RA Hans-Robert Ilting, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Geschichten, die das Leben schreibt: Erbe und doch nicht Erbe – diese unliebsame Erfahrung musste ein zum Erben eingesetzter Steuerberater machen: Eine alleinstehende und kinderlose Dame mit einem Vermögen von mehreren Millionen Euro hatte 2014 durch einen notariellen Erbvertrag ihren langjährigen Steuerberater als alleinigen Erben eingesetzt. Nach Ihrem Tod 2015 beanspruchten die gesetzlichen Erben (Neffen und Nichten) die Erbschaft für sich mit dem Argument, die Tante sei aufgrund wahnhafter Störungen nicht in der Lage gewesen, wirksam zu testieren. Tatsächlich bestätigte ein Sachverständiger nach gerichtlicher Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen, des Notars und Ärzten diese Behauptung. Der in seiner Erberwartung enttäuschte Steuerberater wollte dies nicht wahrhaben, scheiterte allerdings sowohl in dem Verfahren vor dem Amtsgericht zur Erteilung des Erbscheins, als auch vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Celle (Az. 6 U 2/22). Dieses verwies darauf, dass es bei der Klage der gesetzlichen Erben auf Herausgabe der Erbschaft alleine auf die Wirksamkeit des Erbvertrages ankomme, und nicht darauf, ob der Steuerberater die Testierunfähigkeit der Erblasserin kannte, hätte erkennen können oder gutgläubig gewesen sei. Daher ist er grundsätzlich zur Auskehrung des gesamten Erbes verpflichtet. Der Fall zeigt, dass sich die Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung, selbst wenn sie notariell beurkundet wurde, mitunter erst nach vielen Jahren ergeben und zu einer unliebsamen Überraschung führen kann. Prozesse um die Testierfähigkeit sind regelmäßig sehr zeitaufwendig und kostenträchtig, da mitunter eine Vielzahl von Zeugen, Ärzten, Pflegepersonal vernommen werden muss und am Ende ein teures neurologisches Sachverständigengutachten ansteht.

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